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So einfach mieten Sie ein Lieferwagen

GoRent - Günstig, professionell und unkompliziert

  1. Dauer wählen
    Klicken Sie auf „Lieferwagen mieten“. Wählen Sie die gewünschte Dauer aus.
     

  2. Verfügbarkeit anfragen
    Klicken Sie danach auf den Button „Unverbindliche Mietanfrage“ und füllen Sie das Formular aus.
     

  3. Buchungsbestätigung
    Sie erhalten von uns innert kurzer Zeit eine E-Mail von uns und später eine Buchungsbestätigung mit allen wichtigen Informationen. Das Fahrzeug ist nun definitiv reserviert.
     

  4. Abholung des Fahrzeugs
    Sie können das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort abholen. Bitte erscheinen Sie pünktlich und bringen Sie Ihren Ausweis und Führerausweis mit. Sie bezahlen die Miete in Bar vor Ort.
     

  5. Mietvertrag unterschreiben und losfahren
    Nach einer gemeinsamen Fahrzeugkontrolle inkl. Protokoll, füllen wir den Mietvertrag aus. In wenigen Minuten können Sie bereits losfahren.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns über Ihre Mietanfrage. Es würde uns ebenfalls freuen, wenn Sie uns weiterempfehlen.

Lieferwagen mieten

Infos, Preise und AGBs

Mietbedingungen

  • Alle Fahrzeuge können mit Fahrausweis Kat. B gefahren werden.

  • Führerausweis und ID oder Pass sind vorzuweisen. Wir vermieten nur an Personen mit einem Wohnort in der Schweiz und mit gültigem Ausweis.

  • Nur Barzahlung möglich.

  • Der Mietpreis muss im Voraus bei der Abholung bezahlt werden.

  • Unsere Preise verstehen sich als CHF inkl. MWSt und sind auf unserer Webseite ersichtlich

  • Die Fahrzeuge werden vom Vermieter vollgetankt und sollten ebenfalls mit vollem Tank zurückgebracht werden. Der Treibstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. 

Nutzung des Fahrzeuges

​Der Mieter ist verpflichtet sorgfältig zu fahren und zu behandeln und die vom Hersteller bzw. des Vermieters angegebenen Betriebsvorschriften einzuhalten, das Fahrzeug zu verschliessen, wenn es nicht genutzt wird, insbesondere die Fenster, Dachöffnungen sowie die Motorhaube. Das Fahrzeug ist nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen. Die Fahrt muss unterbrochen werden, wenn ein Defekt am Fahrzeug auftritt, sobald dies ohne Gefahr möglich ist. Eine sofortige Benachrichtigung des Vermieters ist erforderlich. 

Nutzungsbeschränkungen

Es ist untersagt, das Fahrzeug für Rennen, Schleuderkurse, Fahr-Lehrgänge oder ähnliches zu nutzen. Es ist verboten das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten zu fahren. Der Transport in überladenem oder verkehrsuntüchtigem Zustand sowie die Ladung von entzündlichen, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen ist strengstens verboten. Bei Verschmutzung durch Transport von Abfall oder sonstige beschmutzte Ware, wird dem Mieter CHF 20.- für die Reinigung des Fahrzeuges weiterverrechnet.

Verkehrsregelverletzungen

Der Mieter ist verpflichtet, alle Verkehrsregeln zu beachten. Der Mieter ist bis zur Rückgabe für alle mit dem gemieteten Fahrzeug verursachten Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, namentlich gegen das Strassenverkehrsgesetz, ausschliesslich selbst verantwortlich (auch für einen allfälligen Zusatzfahrer). Sollte der Vermieter dafür aufgrund der Halterhaftung oder aus anderen Gründen in Anspruch genommen werden, so ist der Vermieter berechtigt, anfallende Bussen, Gebühren und Kosten etc. dem Mieter weiter zu verrechnen. Der Vermieter ist als Halter des gemieteten Fahrzeuges gesetzlich verpflichtet, bei Verkehrsverstössen die Personendaten des Fahrzeuglenkers bzw. -mieters an die Behörden zu melden. 

Mietzeiten, Mietdauer und Kilometerlimit

Die gewünschte Abholzeit und Rückgabezeit können Sie frei angeben, wir werden Ihnen dann gerne ein passendes Angebot machen. Wir bieten Halbtagesmiete und Tagesmiete zu attraktiven Konditionen. Keine Stundenmiete möglich. Rückgabe nach Zeitablauf: Jede zusätzliche Stunde wird CHF 20.– abgerechnet. Zusätzliche Kilometer CHF 0.50. Halbtagesmiete: bis zu 4 Stunden und max. 120 km inklusive. Tagesmiete: bis zu 8 Stunden und max. 250 km inklusive. 

Unfall, Schaden und Panne

Bei Unfällen, Schäden oder Pannen ist der Vermieter sofort unter +41 78 217 00 28 zu informieren. In jedem Fall muss ein Polizeirapport veranlasst werden. Das Unfallprotokoll muss in jedem Fall ausgefüllt und bei Fahrzeugrückgabe dem Vermieter sofort übergeben werden. Wählt der Mieter einen anderen Pannendienst als den von uns angegebenen, so gehen die entsprechenden Kosten zu Lasten des Mieters.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs

Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe wird ein Fahrzeug-Übergabeprotokoll erstellt. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages. Die vereinbarten Zeiten der Übergabe und Rücknahme sind einzuhalten. Bei Verspätungen jeglicher Art muss der Vermieter sofort telefonisch in Kenntnis gesetzt werden. Für die Umtriebe kann der Vermieter pro angefangene Stunde CHF 20.- verrechnen. 

Der Mieter hat das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabetermin und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in schriftlicher Form möglich. Bei frühzeitiger Fahrzeugrückgabe hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietreduktion. Die verfügbaren Kilometer (Kilometerlimit) sind pauschal im Mietpreis inbegriffen; werden weniger Kilometer gefahren, besteht für den Mieter kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Mietreduktion. Wird das Kilometerlimit überschritten, so werden die weiter gefahrenen Kilometer dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. 

 

Anfallende Mehraufwendungen des Vermieters sowie allfällige Schadensersatzansprüche (inkl. damit zusammenhängende Kosten wie bspw. Gerichtskosten oder Anwaltshonorare) von Nachmietern wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe werden vom Mieter getragen. Der Vermieter haftet nicht für die verspätete Fahrzeugübergabe an einen Mieter, wenn diese zurückzuführen sind auf: Versäumnisse auf Mieterseite, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich festgelegten Leistung nicht beteiligt ist (insbesondere die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch den Vormieter), höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches der Vermieter trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Mietvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mieter und Zusatzfahrer einerseits und Vermieter andererseits im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist der Mietstandort Biel-Seeland.

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